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Eine der Aufgaben im Rahmen der Fusion der Kirchengemeinden der Quellregion bestand darin, eine einheitliche Satzung aller sechs Friedhöfe zu schaffen. Es galt, unterschiedliche Gebühren, Liegezeiten und Gestaltungsrichtlinien in einheitliche Regelungen zu überführen und so eine zuverlässige Verwaltung der Friedhöfe zu gewährleisten.

Sofort nach der Konstituierung der Ausschüsse im Jahr 2019 begann der Friedhofsausschuss mit der Aufgabe, für die neue Kirchengemeinde Süderbrarup Satzungen zu erarbeiten. Der Ausschuss arbeitete auf Grundlage der vorhandenen „alten“ Satzungen und der Mustersatzung der Nordkirche bzw. des Kirchenkreises Schleswig-Flensburg.

Es wurden alle Friedhöfe der Kirchengemeinde besichtigt, wobei besonders

·      die Unterstützung der Friedhofsmitarbeiter und ihre Kenntnisse

·      die Fachkenntnis der Mitarbeiter der Kirchenkreisverwaltung und auch ihre Ortskenntnis

·      die Mitarbeit und Unterstützung des Kirchenbüros in Süderbrarup

zum Gelingen der neuen Friedhofs- und Gebührensatzung beigetragen haben.

Die Kirchengemeinde Süderbrarup regelt in einer Satzung und einer Gebührenordnung die Friedhöfe Böel, Boren, Loit, Norderbrarup, Süderbrarup und Ulsnis

Zur Friedhofssatzung:

Es werden Regelungen getroffen für

·      Erdbestattungen

·      Urnenbestattungen

·      Wahlgrabstätten

·      Urnenwahlgrabstätten

·      Gemeinschaftsgrabstätten

·      Baumgrabstätten

mit dem Ziel, den Menschen aus den Gemeinden die Gelegenheit zu geben, ihre Angehörigen auf „ihrem“ Friedhof bestatten zu können und nicht auf einen Friedwald o.ä. außerhalb ausweichen zu müssen.

o  Die Ruhezeit wird für alle Friedhöfe einheitlich festgelegt:

–    Für Erdbestattungen                 30 Jahre

–    Für Urnen                                 20 Jahre

o  Es werden einheitliche Größen und Maße festgelegt.

o  Auf Antrag ist eine Bestattung in Leichentüchern ohne Sarg oder Urne möglich (nach den Grundsätzen der entsprechenden Glaubensgemeinschaft)

o  Es dürfen keine Kunststoffe bzw. Grundwasser gefährdende Stoffe verwendet werden

o  Für die Grabmale gibt es Vorgaben für das Material, die Beschaffenheit und die Herstellungsweise (faire Arbeitsbedingungen/Vermeidung von Kinderarbeit).

o  Für die Bepflanzung und die Grababdeckungen gibt es Vorgaben (Größe, kein Kunststoff, keine Glas- und Pflastersteine, keine Versiegelung).

o  Es gibt Regelungen für den Abschluss von Beisetzungsanzahlungsverträgen (das ist die Errichtung der Grabnutzungsgebühr und der Beisetzungsgebühr vor dem Ableben)

 

Zur Gebührensatzung

Die Gebühren sind vereinheitlicht. Die Höhe der Gebühren wurde von der Kirchenkreisverwaltung kalkuliert nach den Vorgaben, die dort bekannt sind (Größe, Personalbedarf …)

Grundlage ist die Abgabenordnung. Die neuen Fassungen der Friedhofssatzung und der Gebührensatzung können Sie im  DOWNLOADBEREICH herunterladen.