Neuverpachtung kircheneigener landwirtschaftlicher Nutzflächen zum 01.10.23

Die Ev.-Luth. Kirchengemeinde Süderbrarup bietet zum 01.10.2023 landwirtschaftliche Flächen der ehemaligen Kirchengemeinden Boren, Norderbrarup, Süderbrarup-Loit und Ulsnis zur Verpachtung für die Dauer von 12 Jahren, also bis 30.09.2035 an.

Nähere Informationen über die Pachtflächen (Gemarkung, Flur, Flurstück, Größe in ha) sind unten aufgeführt. Ein Vordruck für ein Pachtangebot steht im Downloadbereich der Homepage zur Verfügung.

Die Pachtzeit wird auf 12 Jahre festgelegt. Eine vorzeitige Kündigung aus finanziellen, gesundheitlichen oder persönlichen Gründen ist mit einer Frist von 6 Monaten zum 30.09. des Jahres möglich. Der übernehmende Pächter verpflichtet sich dann, zu den vereinbarten Bedingungen in den Pachtvertrag einzutreten und ihn bis zum Ende der Pachtzeit fortzuführen.

Bei Gleichheit der Gebote des bisherigen Pächters und einem Neuangebot hat der bisherige Pächter das Vorpachtrecht.

Die Verpachtung erfolgt unter den jeweils bestehenden gesetzlichen Verpflichtungen der EU, der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Schleswig-Holstein. Weitergehende Auflagen des Verpächters sind finanziell zu entschädigen.

Nähere Informationen zu den Einzelflächen erteilt der zuständige Mitarbeiter des Kirchlichen Verwaltungszentrums in Schleswig, Herr H.-J. Schmidt (Tel.: 04621/9630402).

Gebote können bis zum 31.05.2023 abgegeben werden an die Ev.-Luth. Kirchengemeinde Süderbrarup, Holmer Straße 3a, 24392 Süderbrarup, E-Mail suederbrarup@kirche-slfl.de Der Zuschlag soll grundsätzlich auf das höchste Gebot erfolgen. (Änderungen vorbehalten)

Interessenten können sich im Digitalen Atlas Nord visuell über die Lage der Flurstücke informieren. Hierzu bitte den nebenstehenden Link anklicken und unter der Themenkarte „Verwaltung“ die Inhalte aktivieren.